Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen Hannover-Limousine(Stand: 01.01.2022)

  1. Vertragsabschluss
  2. a) Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Einzelfirma Hannover-Limousine den verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die Firma Hannover-Limousine zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Hannover-Limousine vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen gegenüber Hannover-Limousine die Annahme erklärt.

    b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von Hannover-Limousine schriftlich oder telefonisch bestätigt wird.

    c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

    Vergütung

  3. a) Die Chauffeuranmietung, sowie bei Bedarf die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet am Firmensitz Namedorfstr. 2a, Hannover. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Chauffeureinsatzes vom Verlassen des Firmensitzes bis zur Rückkehr. Entstandene Fahrtkosten zum/vom Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden gegen Beleg abgerechnet. Ist nur eine Hinfahrt erforderlich, sind die Kosten der Rückfahrt mit der Deutschen Bundesbahn in 2.Klasse zu erstatten. Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die Rückfahrtsregel entspricht der eintägigen Reisen.
  4. b) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Hannover-Limousine Tarifliste vom 01.01.2022.
  5. c) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise gem. der jeweils gültigen Preisliste Hannover-Limousine berechnet

    Zahlungsbedingungen

  6. a) Die Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
  7. b) Vor Antritt der Fahrt sind 50% des Fahrtgrundpreises zu zahlen oder laut Absprache.
  8. c) Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere Zahlungsbestimmung vorliegt sofort ab Rechnungsdatum zu entrichten. Die Zahlung per Scheck gilt als Zahlung erfüllungshalber.
  9. d) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von Hannover-Limousine an.
  10. e) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet Hannover-Limousine den Kunden Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und für die 2. und jede weitere Mahnung 5,00 € Mahngebühr.

    Stornierung

    Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Stornierungen, wenn sie von der Hannover-Limousine schriftlich bestätigt werden.

  11. a) Stornierungen bis einschließlich 3 Tage vor vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei.
  12. b) Bei Stornierungen nach Ablauf der in a) bezeichneten Frist berechnet Hannover-Limousine einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Aufwendungsersatz.

30 % bei Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor Antritt der Fahrt

50 % bei Stornierungen bis einschließlich 4 Stunden vor Antritt der Fahrt.

  1. c) Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet Hannover-Limousine den vollen Fahrpreis.
  2. d) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet Hannover-Limousine unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen.
  3. e) Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Hannover-Limousine an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von Hannover-Limousine schriftlich bestätigt wird.
  4. f) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.

    Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Hannover-Limousine oder des Chauffeurs.

6. Beförderung

  1. a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
  2. b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
  3. c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von Hannover-Limousine oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist Hannover-Limousine oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Hannover-Limousine den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

    Rücktritt

Hannover-Limousine ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach Ziff.3 bestimmte Anzahlung nicht leistet.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden.

9. Haftung von Hannover-Limousine

  1. a) Für Schäden übernimmt Hannover-Limousine keine Haftung, es sei denn die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hannover-Limousine bzw. des Chauffeurs zurückzuführen.
  2. b) Bei Sachschäden wird die Haftung von Hannover-Limousine auf 500,00 EUR für jede gefährdete Person begrenzt.

    c) Der Hannover-Limousine kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Dritte (Waschanlagen, Waschstraßen) entstehen. Hier sind die Betreiber der Anlagen für den korrekten Betrieb zuständig.

    Versicherungsschutz

Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

  1. a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme
  2. b) Insassenunfallversicherung:

25 000,00 € bei Tod
50 000,00 € bei Invalidität

11. Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Hannover, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Hannover-Limousine ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gerichtssprache ist Deutsch.

 

 

  1. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall geltend diejenigen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.